Kostenreduzierung bei Unternehmen

Unternehmen, die besonders stromkostenintensiv sind, können eine Reduzierung der EEG-Umlage beantragen. Mit der Bewilligung ist ab sofort auch eine Begrenzung der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, KWKG, verbunden.

So eine Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, mit der bekanntgegeben

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