Wird ein Antrag in der mündlichen Verhandlung lediglich namens eines Ehegatten gestellt, kann das Verfahren des anderen Ehegatten wegen Rücknahme einzustellen sein. So auch in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Revisionsverfahren: Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass neben der Klägerin auch der Kläger das -beide Eheleute betreffende- Urteil der Vorinstanz
LesenSchlagwort: Eheleute
Untätigkeitsklage von Eheleuten – nach Einspruch nur des Ehemanns
Voraussetzung für die Zulässigkeit ihrer Untätigkeitsklage ist gemäß § 46 Abs. 1 FGO, dass die Klägerin einen Einspruch eingelegt hat, über den das Finanzamt nicht in angemessener Zeit entschieden hat. Dies ist nicht der Fall, wenn nicht die Klägerin sondern nur ihr Ehemann Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt hat. Nach
LesenZusammenveranlagungsbescheid nach Insolvenzeröffnung – und die Einspruchsbefugnis der Insolvenzverwalterin
Fällt nach Insolvenzeröffnung erzieltes Arbeitseinkommen und ein insoweit in Betracht kommender Lohn- oder Einkommensteuererstattungsanspruch als Neuerwerb in die Insolvenzmasse, steht dem Insolvenzverwalter und im vereinfachten Insolvenzverfahren dem Treuhänder für den betreffenden Besteuerungszeitraum auch die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach § 26 Abs. 2 EStG als Verwaltungsrecht mit vermögensrechtlichem Bezug zu. Der
LesenHäusliches Arbeitszimmer – und kein nutzbarer Arbeitsplatz
Der Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer setzt voraus, dass dem jeweiligen Steuerpflichtigen in dem Arbeitszimmer ein Arbeitsplatz in einer Weise zur Verfügung steht, dass er ihn für seine betriebliche/berufliche Tätigkeit in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann. Im vorliegenden
LesenHäusliches Arbeitszimmer – und seine Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder Nutzende die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die er getragen hat, einkünftemindernd geltend machen, sofern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG in seiner Person vorliegen (Änderung der Rechtsprechung). Nutzen Ehegatten bei hälftigem Miteigentum
LesenZusammengefasster Abrechnungsbescheid an Eheleute
Die Finanzbehörden sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs grundsätzlich nicht gehindert, mehrere Verwaltungsakte in einer Verfügung zusammenzufassen, soweit hierdurch das Bestimmtheitsgebot des § 119 AO nicht verletzt wird. Damit sind auch Bescheide an Eheleute erfasst, unabhängig davon, ob und in welcher Steuerart sie Gesamtschuldner bzw. Gesamtgläubiger sind. Ob durch eine
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