Wird ein Antrag in der mündlichen Verhandlung lediglich namens eines Ehegatten gestellt, kann das Verfahren des anderen Ehegatten wegen Rücknahme einzustellen sein.
So auch in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Revisionsverfahren:
Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass neben der Klägerin
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