Zum 1.01.2015 tritt das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens – einschließlich des hierin neu gefassten Mess- und Eichgesetzes – sowie die zu seiner Durchführung erlassene Verordnung in Kraft. Mit diesen gesetzlichen Neuregelungen soll das Mess- und Eichrecht modernisiert und
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