Eigenhandelsabsicht bei einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft

Eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft kann ein Finanzunternehmen im Sinne des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG sein. Von der Absicht, kurzfristig einen Eigenhandelserfolg zu erzielen, ist bei Streubesitzaktien regelmäßig auszugehen, wenn die Kapitalgesellschaft die Aktien im Umlaufvermögen erfasst. Will die Kapitalgesellschaft die Besteuerung vermeiden, trägt sie die Feststellungslast dafür, dass

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