Verkehrszeichen Einbahnstraße

Rückwärts durch die Einbahnstraße

Das Vorschriftszeichen 220 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 StVO gebietet, dass die Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren werden darf. Verboten ist auch das Rückwärtsfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Lediglich (unmittelbares) Rückwärtseinparken („Rangieren“) ist – ebenso wie Rückwärtseinfahren

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Verkehrsregelung vor der Rettungswache

Ein Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen, wenn die Verkehrssituation vor der Rettungswache ansonsten zu wesentlichen Verzögerungen beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen führt.

Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage einer Hilfsorganisation der Notfallrettung, die in Berlin-Friedenau eine Rettungswache betreibt.

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