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Härtefallregelung nach dem TV UmBw

Ein klagbarer Anspruch auf Abschluss der Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw besteht grundsätzlich nicht. § 11 TV UmBw verlangt von der Bundeswehr nicht, nur gleichwertige Arbeitsplätze anzubieten. Die Möglichkeit, eine Härtefallregelung abzuschließen, besteht nur, wenn dem Beschäftigten kein Arbeitsplatz „nach § 3“ TV UmBw angeboten werden kann. Diese Bestimmung

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Einkommenssicherung bei der Bundeswehr – und die Altersdiskriminierung

Die Anrechnung von Einkommenserhöhungen auf die Einkommenssicherungszulage nach § 6 des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli 2001 (TV UmBw) führt zu einer unmittelbaren Benachteiligung jüngerer gegenüber älteren Beschäftigten, soweit bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 25 Jahren nach der Vollendung des

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