§ 46a Nr. 1 StGB setzt einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Tat verursachten Folgen gerichtet sein muss.
Das Verhalten des Täters muss Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein.
Erforderlich
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