Die Arbeitgeberin ist nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verpflichtet ist, die Schwerbehindertenvertretung vor einer Mitteilung der ERA-Leistungsbeurteilung an schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Arbeitnehmer über die beabsichtigte Leistungsbeurteilung zu unterrichten und zu dieser anzuhören.
Nach § 178
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