Adipositas als Behinderung

Keine Bestimmung der EU-Verträge oder der Charta der Grundrechte nimmt ausdrücklich auf Adipositas als verbotenen Diskriminierungsgrund Bezug. Unter die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, nach der u.a. Diskriminierungen wegen einer Behinderung verboten sind, kann aber auch morbide Adipositas

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Strafe trotz bereits verhängtem Bußgeld?

Nach Ansicht des Generalanwalts beim Gerichtshof der Europäischen Union steht die Charta der Grundrechte der Europäischen Union dem nicht entgegen, dass eine Person strafrechtlich verfolgt wird, gegen die bereits wegen derselben Handlung eine bestandskräftige Verwaltungssanktion verhängt wurde. Das Willkürverbot gebietet

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