Auch wenn im Regelfall die Eintragung im Kraftfahrzeugbrief als Halter eines Fahrzeugs über die Eigentümerstellung an dem Fahrzeug entscheidet, kann im Ausnahmefall jedoch kein Eigentumserwerb vorliegen.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg in dem hier vorliegenden Fall der Klage
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