Ein Trauermarsch am Volkstrauertag

Kann im Rahmen einer Versammlung bzw. eines Trauermarsches ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz durch die Erteilung von Auflagen abgewehrt werden, ist das Verbot der Versammlung unverhältnismäßig und rechtswidrig.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall

Artikel lesen