Die in Deutschland geltenden Regelungen zum Inverkehrbringen von pyrotechnischen Gegenständen sind nicht mit dem Europarecht zu vereinbaren.
So hat der Gerichtshof der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall eines Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden und
Artikel lesen

