Feuerwerkskörper aus dem Spielwarengeschäft

Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauf werden.

In einem am 01.10.2010 verkündeten Urteil hat die 10. Zivilkammer einem Spielwarenfachmarkt in einem Einkaufszentrum in Magdeburg auch in Zukunft gestattet, Silvesterfeuerwerk zu verkaufen. Dieses Urteil ist seit kurzem rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Naumburg

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Feuerwerkskörper sind Spielwaren

Silvester-Feuerwerkskörper dürfen auch in Zukunft in einem Spielwarengeschäft im Einkaufszentrum verkauft werden.

In einem jetzt beim Landgericht Magdeburg anhängigen Verfahren war zu entscheiden, ob ein Vermieter seinem Mieter, einem Spielwarengeschäft, untersagen kann, Feuerwerkskörper zu verkaufen. Dabei verwies der Vermieter auf

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