Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

1:0 für die Hartzplatzhelden

Für Amateurfußballspiele besteht nach einem gestern verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz. Ein Fußballverband muss es daher hinnehmen, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.

Hintergrund des Karlsruher Urteils ist die Internet-Site „

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