Mit der Untreue eines Finanzbeamten bei Entscheidungen im Zusammenhang mit dem InvZulG 1999 hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.
Anlass hierzu bot ein Strafverfahren, in dem zwei leitenden Finanzbeamten des Landes Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeworfen wurde, an ihnen nachgeordnete Finanzbeamte
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