Die Steuerhinterziehung einer Finanzbeamtin

Bezichtigt der Beamte mit zutreffenden Angaben bei der Steuererklärung zugleich seine engsten Angehörigen der Steuerhinterziehung, so ist der sich daraus ergebende Gewissenskonflikt als mildernder Umstand von besonderem Gewicht zu berücksichtigen.

In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein entschiedenen

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