Es ist nicht mit dem Unionsrecht zu vereinbaren, dass nach den spanischen Rechtsvorschriften die Luftfahrtunternehmen verpflichtet sind, in jedem Fall für den Preis des Flugscheins ohne Zusatzkosten nicht nur den Fluggast zu befördern, sondern auch das von ihm aufgegebene Gepäck. So hat der Gerichtshof der Europäischen Union in dem hier
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