Der Verlust des Flugreisegepäcks

Beim Verlust von Reisegepäck anlässlich einer Flugreise steht der gegen das Luftfahrtunternehmen gerichtete Ersatzanspruch nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 des Montrealer Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999 (MÜ) nicht

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Bundesverwaltungsgericht

Das verlorene Fluggepäck

Die Haftung von Luftfahrtunternehmen beim Verlust von Reisegepäck ist nach dem Montrealer Abkommen im internationalen Flugverkehr auf einen Betrag von 1.000 SZR (aktuell 1.134,71 €) begrenzt. Es handelt sich dabei um einen absoluten Höchstbetrag, der sowohl immaterielle als auch materielle

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Bekleidungsgeschäft

Haftung für Fluggepäck

Die Klauseln in seinen Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens

„Im aufzugebenden Gepäck des Fluggastes dürfen zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Computer oder sonstige elektronische Geräte, Geld, Juwelen, Edelmetalle, Wertpapiere, Effekten und andere Wertsachen und ferner Geschäftspapiere und Muster nicht enthalten sein; der

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