Die Platzrunde eines Flugplatzes wird ausschließlich zur Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr festgelegt. Ein Unternehmen der Windenergiebranche hat keinen Anspruch auf die Festlegung einer bestimmten Platzrunde. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall die Klage auf Anpassung der Platzrunde abgewiesen. Von der klagenden GmbH
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