Ist einziger Unternehmensgegenstand einer KG der Ankauf, die Vermietung und der spätere Wiederverkauf eines Flugzeugs, so ist der auf den Verkauf des vermieteten Flugzeugs entfallende Gewinn Bestandteil der laufenden Geschäftstätigkeit und kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn.
Gemäß § 7 Satz 1 GewStG
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