Finanzierungssicherheit für Häuslebauer

Das Bundesjustizministerium hat Vorschläge zum besseren Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderung vorgelegt, die noch in das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (sog. Risikobegrenzungsgesetz) aufgenommen werden sollen, das dem Deutschen Bundestag bereits vorliegt.

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