Strafvollstreckung im Inland

Bei der im Bewilligungsverfahren zu berücksichtigenden Frage, ob ein überwiegendes schutzwürdiges Interesses des Verfolgten an einer Strafvollstreckung im Inland besteht, ist neben des Bestehens von familiären Bindungen auch zu berücksichtigen, ob der Verfolgte ein festes Arbeitsverhältnis inne hat und eine

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