Die Regelung für den Ausgleich der Vorgriffsstunden der Lehrer in Schleswig-Holstein muss nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch einen angemessenen Ausgleich für die wegen vorzeitiger Zurruhesetzung noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Vorgriffsstunden enthalten.
Lehrer in Schleswig-Holstein hatten
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