Mobilfunksendemast im Wohngebiet

Ein Mobilfunksendemast ist als Ausnahme auch in reinem Wohngebiet zulässig.

Mit dieser Begründung wies jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz eine Nachbarklage gegen die Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunksendemastes auf der Burg Steineck in Rheinbreitbach ab. Die Baugenehmigung verletzt den klagenden Nachbarn

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Genehmigung eines Bahnfunkmastes

Bei der Genehmigung eines Bahnfunkmastes, der auf ein unmittelbar angrenzendes Nachbargrundstück optisch bedrängend wirkt, muss ein vorhandener Alternativstandort in die Abwägung einbezogen werden.

In einem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Fall sind die Kläger Eigentümer eines mit einem

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