Die Bundesligaspiele im SC-Freiburg Stadion sind wahrscheinlich zu Unrecht als seltene Ereignisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung eingestuft worden. Daher verletzen die erteilte Baugenehmigung hinsichtlich dieser Fußballspiele voraussichtlich die Rechte von Nachbarn in einem Wohngebiet. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden und den Anwohnern teilweise
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