Geschlossene Sansibar in Kiel

Erweist sich die Inhaberin einer Gaststätte, die vom Ordnungsamt geschlossen worden ist, in mehreren Punkten als gaststättenrechtlich unzuverlässig, so kann einem Eilantrag auf Wiedereröffnung nicht entsprochen werden.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Schleswig der Inhaberin einer Gaststätte die Wiedereröffnung

Artikel lesen