Bundesfinanzhof (BFH)

Geburtstagsfeier – und die Werbungskosten

Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines Geburtstags sind in der Regel auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers (hier: eines GmbH-Geschäftsführers) veranlasst und im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Allerdings kann sich trotz des herausgehobenen persönlichen Ereignisses aus den übrigen

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