Corona – und die Schließung der Geschäfte

Ist in der Allgemeinverfügung nachvollziehbar dargelegt, dass die dort getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung erforderlich sind, um besonders anfällige Personengruppen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, ist diese rechtmäßig. Sowohl eine Lottoannahmestelle als auch ein Pralinenfachgeschäft gehören nicht zur

Artikel lesen