Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern sind wegen der mit ihnen typischerweise verbundenen Belastungen regelmäßig problematisch und verstoßen deshalb gegen das Rücksichtnahmegebot. So hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden und die Untersagungsverfügung des Bezirksamts Berlin Pankow für die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen bestätigt. Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines
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