Die Bestimmung des § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB zur gewerblichen Zwischenvermietung kann auch in Fällen (unmittelbar) anwendbar sein, in denen der Hauptmieter mit der Weitervermietung der betreffenden Wohnung keinen Gewinn zu erzielen beabsichtigt, sondern sie als Arbeitgeber Arbeitnehmern
Artikel lesenSchlagwort: Gewerbliche Zwischenvermietung
Gewerbliche Zwischenvermieter – und die Rückstellung für Betriebskostennachzahlungen
Bei der Bildung von Rückstellung eines gewerblichen Zwischenvermieters wegen der ihn treffenden Verpflichtungen zur künftigen Zahlung von Betriebskosten für abgelaufene Wirtschaftsjahre sind künftige Vorteile, die mit der Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden, soweit sie nicht als Forderung zu
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Gewerbliche Zwischenverpachtung – und die Gewerbesteuer
Die Besteuerungsfolgen, die aus der Hinzurechnung der Mieten und Pachten für weitervermietete oder -verpachtete Immobilien zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 resultieren, entsprechen im Regelfall den gesetzgeberischen Wertungen und
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