Nachzahlung von „Ghetto-Renten“

Für Nachzahlungen aufgrund von Überprüfungsbescheiden zu den sogenannten Ghetto-Renten gelten keine Sonderregeln. Auch insoweit sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts Leistungen rückwirkend für höchstens vier Jahre zu zahlen.

Das Bundessozialgericht hatte durch Urteile vom Juni 2009 den Zugang zu Ghetto-Renten erleichtert.

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Früherer Beginn der Ghetto-Rente

Ein im Jahre 1994 beim israelischen Versicherungsträger ge­stellte Antrag auf Altersrente gilt nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch­land und dem Staat Israel über soziale Sicherheit vom 17.12.1973 auch als Rentenantrag nach deutschem Recht.

Im hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall

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