Die Werbung für Gleisichtbrillen als „hochwertig“ und „individuell“ ist bei einem Online-Anbieter zulässig, der die Brille allein aufgrund von Angaben aus dem Brillenpass herstellt und nicht individuell beim Optiker anpassen lässt.
Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem
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