Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteil die als „Goldfinger-Modelle“ bekannt gewordenen Gestaltungen akzeptiert, bei denen Personengesellschaften durch den Ankauf physischen Goldes Verluste aus Gewerbebetrieb erzielen. Diese Gestaltungen führen, wie der Bundesfinanzhof nun bestätigt hat, bei den Gesellschaftern zu Steuervorteilen, wenn
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