Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich sowie zwischen Deutschland und der Schweiz sehen besondere Regelungen für Grenzgänger vor. Grenzgänger sind Steuerpflichtige, die regelmäßig zwischen ihrem Wohnsitz in einem Vertragsstaat und dem Arbeitsort im anderen Vertragsstaat hin und zurück pendeln.
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