Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Auslieferung nach Großbritannien

Die Auslieferung zum Zweck der Strafverfolgung eines wegen Drogenhandels gesuchten Briten an das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist auch nach dem Wirksamwerden des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zulässig.

Noch vor einem Jahr hatte das

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Abschiebungshaft für einen Briten

Unterbleibt die Belehrung eines Betroffenen nach dem Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien vom 30. Juli 1956 bzw. nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK bei der Inhaftierung, leidet die Anordnung der Freiheitsentziehung an

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Englische Grundstücke und die Claw-back-Besteuerung

Grundstücke unterliegen für deutsche Steuerpflichtige bei ihrer Veräußerung unter bestimmten weiteren Voraussetzungen der Einkommenversteuerung der dabei erzielten Veräußerungsgewinne („private Veräußerungsgeschäfte“). Wird ein englisches Grundstück veräußert, führt dies im britischen Steuerrecht zu einer Gewinnbesteuerung nach dem britischen Taxation of Chargeable Gains

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