Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft – und die Grunderwerbsteuer

Bei einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft unterliegt die Änderung ihres Gesellschafterbestandes der Grunderwerbsteuer, wenn 95 % der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar auf neue Gesellschafter übergehen (§ 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes). Der Bundesfinanzhof hat

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