Die übergangsweise Verletzung von EU-Grundfreiheiten

Eine über­gangs­wei­se An­wen­dung mit­glied­staat­li­cher, die Grund­frei­hei­ten ver­let­zen­der Vor­schrif­ten kommt nur in Be­tracht, so­weit das Uni­ons­recht selbst eine sol­che An­wen­dung zu­lässt.

Die Frage, ob der Anwendungsvorrang der Grundfreiheiten mit innerstaatlich bindender Wirkung auch für die bundesverfassungsgerichtlich zugestandene Übergangszeit bejaht werden durfte,

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Das Kernkraftwerk jenseits der Grenze

Die österreichischen Gerichte, die mit einer nachbarrechtlichen Klage von Grundstückseigentümern auf Unterlassung schädlicher Einwirkungen durch das Kernkraftwerk Temelín befasst sind, müssen nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften die von den tschechischen Behörden erteilte Betriebsgenehmigung berücksichtigen. Diese Genehmigung ist

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Bundesverwaltungsgericht

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der EU-Ministerrat endgültig den Weg für die Dienstleistungsrichtlinie freigemacht. Damit kann die Richtlinie voraussichtlich noch in diesem Monat in Kraft treten. Sie muss dann von den Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden.

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