Ist es Mietern, die Grundsicherung im Alter beziehen, nicht möglich, eine kostengünstigere Wohnung zu finden, sind die gesamten Mietkosten der bisherigen Wohnung weiterhin zu übernehmen.
So hat das Sozialgericht Mannheim in dem hier vorliegenden Fall entschieden und den beklagten Landkreis
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