Dachbesetzer

Die Durchführung von Versammlungen in für die Allgemeinheit nicht geöffneten Anlagen ist durch das Grundrecht auf Versammlungsrecht nicht geschützt. Den Teilnehmern einer Versammlung ist es stets zuzumuten, sich selbst um ihre Versorgung zu kümmern.

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem

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Zufahrt über Nachbars Grundstück

Verläuft die Zufahrt eines Grundstücks über ein fremdes Grundstück, muss der Grundstücksverkäufer den Käufer hierüber ausdrücklich aufklären. Hierfür reicht es nicht aus, dem Käufer einfach einen Grundstücksplan zu überlassen.

So war jetzt etwa die Klage eines Hauskäufers auf Schadenersatz gegen

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