Einem Ausländer, dessen begangene Straftaten geeignet sind, das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig zu beeinträchtigen und der sich für ausländische terroristische Vereinigungen engagiert, darf die Fortführung seines Studiums nach der Haftentlassung verboten werden. Die Unterstützung eines Terrornetzwerkes durch ein Informatikstudium
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