Verbot eines Studiums nach verbüßter Haftstrafe

Einem Ausländer, dessen begangene Straftaten geeignet sind, das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig zu beeinträchtigen und der sich für ausländische terroristische Vereinigungen engagiert, darf die Fortführung seines Studiums nach der Haftentlassung verboten werden. Die Unterstützung eines Terrornetzwerkes durch ein Informatikstudium

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Die in Frankreich verhängte Haftstrafe

Zuständigkeit, Verfahren und materielle Gestaltung der Vollstreckung einer durch ein französisches Gericht verhängten Haftstrafe im Inland richten sich nach deutschem Recht als dem Recht des Vollstreckungsstaates.

Wird eine durch ein rechtskräftiges Urteil verhängte Freiheitsstrafe nachträglich durch – hier noch nachträglich

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