Mit der Haftungsverteilung bei der Kollision zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge in einem Parkhaus hatte sich aktuell das Landgericht Heidelberg zu befassen:
Nach einhelliger Auffassung sind auch Parkhäuser und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Tiefgaragen – unabhängig von einer entsprechenden Widmung
Artikel lesen

