Ein isolierter Außenmeniskusriss eines Profi-Handballspielers stellt ein belastungskonformes Schadensbild für eine Berufskrankheit nach der Nr. 2102 der Anlage 1 zur BerufskrankheitV dar.
Die Ausführungen im Merkblatt für die ärztliche Untersuchung zur Berufskrankheit Nr. 2102, wonach ein belastungskonformes Schadensbild insbesondere am
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