Handball

Verschlossene Sporthallen für den Handballverein

Das Betretensverbot von Sporthallen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist voraussichtlich rechtmäßig.

So hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall eines Handballvereins entschieden, der bislang im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin gelegenen Sportanlagen nutzen durfte. Nach der Corona-Eindämmungsverordnung (Verordnung) des Landes

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