Autofahrer

18 Monate Fahrtenbuch

Dem Halter eines Fahrzeugs darf aufgegeben werden, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von zwei aufeinanderfolgenden erheblichen Verkehrsverstößen nicht mitwirkt.

Ein in Bottrop zugelassenes Fahrzeug wurde in Düsseldorf im „Kö-Bogen-Tunnel“ mit

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Busse

Der Busfahrer – und sein Handy

Eine von einer regionalen Verkehrsgesellschaft gegen einen bei einer Sub-Subunternehmerin beschäftigten Busfahrer wegen Handynutzung verhängte lebenslange Fahrersperre ist nach Ansicht des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf marktmissbräuchlich und damit unzulässig.

Die beklagte Verkehrsgesellschaft wurde daher vom OLG Düsseldorf verurteilt, gegenüber der

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Klausur

Der Handy-Wecker in der Klausur

Für das Klingeln des „Handy-Weckers“ während einer Klausur bietet weder die Prüfungsordnung noch die Klausurgrundsätze eine ausreichende Grundlage, um es als Täuschungsversuch zu werten.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines Studenten

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