Den bisherigen Grund- und Hauptschullehrern, die seit der Schulstrukturreform in Rheinland-Pfalz an einer „Realschule plus“ in Rheinland-Pfalz eingesetzt sind, muss eine zumutbare und realistische Chance auf Erfüllung der Befähigungsvoraussetzungen für das Amt eines Lehrers mit der Befähigung für das Lehramt
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