Hausboote auf dem Wannsee dürfen ohne entsprechende Baugenehmigung nicht zu Übernachtungszwecken als Ferienwohnung vermietet werden.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Streitfall ist die Klägerin
mit ihrem Ehemann Eigentümerin eines Grundstücks am Großen Wannsee, wo sie ein Restaurant betreibt.
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