Der „bekömmliche“ Wein

Die Be­zeich­nung eines Weins als „be­kömm­lich“ in Ver­bin­dung mit dem Hin­weis auf eine milde („sanf­te“) Säure ist eine ge­sund­heits­be­zo­ge­ne An­ga­be im Sinne der Ver­ord­nung (EG) Nr. 1924/2006 mit der Folge, dass sie bei der Kenn­zeich­nung, Auf­ma­chung und Be­wer­bung des Ge­tränks

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Oberlandesgericht

Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung – „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“

Der Bundesgerichtshof hat eine Frage zur zeitlichen Rückwirkung der Health-Claims-Vorschriften über gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Die Beklagte stellt Milcherzeugnisse her und vertreibt einen Früchtequark mit der Bezeichnung „Monsterbacke“. Auf dessen Verpackungsoberseite verwendet sie den

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Gerichtsgebäude

Wein darf nicht bekömmlich sein

Wein darf nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden. Eine solche Bezeichnung, die auf einen reduzierten Säuregehalt hinweisen soll, stellt eine bei alkoholischen Getränken verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar.

Die Health-Claims-Verordnung verbietet für Getränke mit

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