Eine Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat kein Anspruch auf Erstattung des sog. Herstellerrabatts gemäß § 130a Abs 1 S 2 SGB V bei Einzelverträgen mit deutschen Krankenkassen.
Die Versandapotheke hat in dem Zeitraum von
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