Ausnahme vom Herstellerrabatt

Der sogenannte Herstellerrabatt, mit dem Pharmaunternehmen den gesetzlichen Krankenkassen einen Abschlag auf den Abgabepreis von Arzneimitteln gewähren müssen, kann in Ausnahmefällen verringert oder aufgehoben werden. Ein Ausnahmefall liege vor, wenn das Pharmaunternehmen durch die Rabattpflicht unzumutbar belastet wird und die

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