Eine Rückmeldegebühr von 100 DM pro Semester, wie sie nach dem früheren Berliner Hochschulgesetz erhoben wurde, ist verfassungswidrig. Sie wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.
Die für nichtig erklärte Bestimmung wurde mit dem Haushaltsstrukturgesetz 1996 eingeführt. Seit dem 15.
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