Gebührensatzung für Gaststudenten

Eine Bayerische Universität ist nicht zum Erlass einer Gebührensatzung für Gaststudierende befugt. Es fehlt an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage dafür, so dass eine solche Satzung unwirksam ist.

So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall eines Normenkontrollantrags eines Seniorstudenten

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