Oberlandesgericht Celle

Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels nach dem HUÜ 2007 – und die Beschwerde

Wird gegen die erstinstanzliche Entscheidung über einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels Beschwerde eingelegt, hindern die Bestimmungen des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007 das Oberlandesgericht Celle nicht daran, die Vollstreckbarkeit der Entscheidung im Ursprungsstaat im Einzelfall auch ohne Beibringung des von

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