Der Anbau des Maises MON 810 durch den Freistaat Bayern zu Forschungszwecken ab dem Jahr 2005 ist nicht rechtswidrig gewesen. Wird duch den Anbau von Gen-Mais der Honig verunreinigt, ist der Freistaat Bayern nicht verpflichtet, Schutzmaßnahmen dagegen zu treffen.
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