Wird ein intimes Foto unerlaubt ins Internet gestellt, so dass eine abgebildete Person deswegen einen gesundheitlichen Schaden erleidet, kann ihr ein Schmerzensgeld zustehen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Frau 7.000,00 Euro Schmerzensgeld zugesprochen für ein Bild auf dem sie beim Oralverkehr mit
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