17%ige Erbbauzinserhöhung

Als Erbbaurecht wird das veräußerliche und vererbliche Recht bezeichnet, auf dem Grundstück eines anderen ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Das hierfür an den Grundstückseigentümer entrichtete Entgelt ist der Erbbauzins. Hierzu werden regelmäßig Erbbauzinsanpassungsklauseln – meist durch Anbindung an

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