Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Richterpult

Streiten sich zwei Influencerinnen …

Äußerungen eines Influencers über eine andere Influencerin können im Fall einer rechtswidrigen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts Unterlassungsansprüche auslösen. Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche bestehen indes mangels eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Influencern und dem fehlenden Charakter der Äußerungen als geschäftliche Handlungen nicht.

Die klagende Influencerin

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Social Media

Die Werbung einer Influencerin

„Tap Tags“ bei einem Instagram-Business-Account sind als geschäftliche Handlung anzusehen. Das Setzen von „Tap Tags“ in mehreren Posts ohne Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks verstößt gegen das Verbot der unzulässigen getarnten Werbung aus § 5a Abs. 6 des Gesetzes gegen den

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Social Media

Die Werbung einer Influencerin

Stellt eine Influencerin auf ihrem Social-Media-Auftritt Bilder von sich ein, auf denen sie Waren präsentiert und die mit den Accounts der Hersteller verlinkt sind ohne Kenntlichmachung der Werbung, ist diese Werbung unzulässig.

So hat das Oberlandesgericht Braunschweig in dem hier

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