„Tap Tags“ bei einem Instagram-Business-Account sind als geschäftliche Handlung anzusehen. Das Setzen von „Tap Tags“ in mehreren Posts ohne Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks verstößt gegen das Verbot der unzulässigen getarnten Werbung aus § 5a Abs. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier
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